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Der Kleine Fuchsbandwurm
(Echinococcus multilocularis)

Dieses ausführliche Informationsangebot wurde von Herrn Ulrich Dopheide
in vielen Jahren zusammengetragen und dem Bärlauchportal
vom Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) zur Verfügung gestellt.

Schreckgespenst für die Liebhaber
von Wildgemüsen und -beeren


Sammler und Genießer von Wildgemüsen, -salaten und -früchten werden zunehmend verunsichert, "in ihrem Sammelgut stecke durch Kontamination mit den Eiern des Fuchsbandwurms ein lebensbedrohliches Erkrankungsrisiko (alveoläre Echinokokkose)".

Da dies tatsächlich - wenn auch relativ selten - möglich ist, folgende Informationen vom Landesbund für Vogelschutz in Bayern:

Der "Kleine Fuchsbandwurm" (Echinococcus multilocularis) ist ein stecknadelkopfgroßer Winzling, der meist zu Tausenden im Dünndarm des Fuchses lebt. Seine Eier werden mit dem Fuchskot ausgeschieden. Durch den menschlichen Mund kommend, verwandeln sie sich in unserem Darm zu winzigen Larven, die die Darmzotten durchbohrend in die Blutbahn wandern. In der Leber angelangt, können sie dort als Finnen in den nächsten 8 bis 10 Jahren zur Wucherung von schwammigen, tumorartigen und bis zu kindskopfgroßen Gebilden führen, die man wegen der Schmerzunempfindlichkeit der Leber hierfür erst sehr spät als Druckgefühl im Oberbauch spürt.

Früher starben die erkrankten Menschen einen qualvollen Tod, heutzutage kann die moderne aber sehr teure Chemotherapie bis zu 90% der Befallenen auch im Spätstadium noch retten.

Tatsächlich sind es aber nur sehr wenige Menschen, die durch Fuchsbandwurmbefall erkranken. 1998 wurde an der Universität Ulm das "Europäische Echinokokkose-Register" eingerichtet, um mehr Übersicht zu bekommen und detaillierte regionale Risikoprofile erstellen zu können. Aus dieser Gesamtschau weiß man, dass in Deutschland jährlich etwa 12 Neuerkrankungen festgestellt werden und diese finden sich gehäuft in Baden-Württemberg und Bayern.

Empfehlenswert ist die sehr informative Internetseite Sorry, aber die Seite wurde vom Netz genommen,

Seit 2001 gilt für Ärzte und Labore eine anonyme Meldepflicht für Patienten, die sie mit Neuerkrankung durch Fuchsbandwurmbefall registrieren und dem staatlichen Robert-Koch-Institut in Berlin melden. Im monatlich erscheinenden Internetbulletin -->   wird die Echinokokkose allerdings nur unregelmäßig abgehandelt.










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